Fundsachen sind dem Bürgerbüro anzuzeigen und ggf. dort abzugeben.
- Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro.
- Für in öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen Gegenständen empfiehlt sich eine Nachfrage bei der jeweiligen Verkehrsanstalt.
- Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, in Ihr Eigentum zu übernehmen.
Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage bis Fundsachen im Fundbüro eingehen. Daher empfiehlt es sich, in unregelmäßigen Abständen sich nochmal zu erkundigen.