Je Unterschrift: 3,00 EUR
Selbst hergestellte Kopien eines zusammenhängenden Dokumentes
- bis zu 4 Seiten: 9,00 EUR
- 5 bis 10 Seiten: 18,00 EUR
- jede weitere Seite: 1,50 EUR
Hinweis: Selbst hergestellte Kopien müssen wir mit den Originalen vergleichen, so dass dieser Zeitaufwand zu höheren Gebühren führt.
Vom Bürgerbüro hergestellte Kopien eines zusammenhängenden Dokumentes (DIN A 4 oder DIN A 3, inkl. Kopierkosten)
- bis zu 4 Seiten: 3,00 EUR
- 5 bis 10 Seiten: 6,00 EUR
- jede weitere Seite: 0,50 EUR (DIN A 4)
- jede weitere Seite: 1,00 EUR (DIN A 3)
Die Gebühren für Beglaubigungen ermäßigen sich um 50 % für folgende Personengruppen:
- Schüler/Schülerinnen, Studierende, Auszubildende,
- Bundesfreiwilligendienstleistende,
- Empfänger/Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II
(Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und dem SGB XII (Sozialhilfe,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
(Nachweis durch entsprechenden Ausweis oder Bescheid)
- für Rentenzwecke: gebührenfrei