Kurzbeschreibung
Eine Fahrerlaubnis, die bis zum 31.12.1998 in der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, kann in einen Kartenführerschein mit der in der EU üblichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ausgestellt werden.
Der Antrag kann beim Straßenverkehrsamt oder beim Bürgerbüro gestellt werden. Die Ausstellung erfolgt in beiden Fällen durch das Straßenverkehrsamt.
Der EU-Kartenführerschein ist persönlich im Bürgerbüro zu beantragen.
Adresse
Anschrift
Bürgerbüro
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Hinweise
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Online Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Lichtenau www.lichtenau.de möglich.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich