Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder dieser anderweitig abhanden gekommen ist, sind Sie verpflichtet den Verlust Ihres Ausweises beim Bürgerbüro zu melden.
Eine Verlustmeldung ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift nur persönlich möglich.
Sofern Sie den Personalausweis für die elektronische Signatur und die Online-Ausweisfunktion nutzen, sollten Sie diese Funktionen unverzüglich sperren lassen.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Online Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Lichtenau www.lichtenau.de möglich.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich
Unterlagen
- ein anderes Lichtbilddokument (z. B. Reisepass oder Führerschein), Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde
Hinweise
Nach einem Verlust des Personalausweises besteht für die Neubeantragung eine Wartezeit von 4 Wochen, für den Fall, dass Ihr verlorenes Ausweisdokument wiedergefunden wird.
Ein vorläufiger Personalausweis kann direkt beantragt werden.
Im Bürgerbüro können keine Passfotos erstellt werden!