Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Lohnsteuerkarte - neues elektronisches Verfahren 

Beschreibung

Mit Einführung der neuen elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt. Für das Jahr 2011 behält die alte Lohnsteuerkarte 2010 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen werden auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei Steuerklasse oder Zahl der zu berücksichtigenden Kinder zu Ihren Gunsten ergeben, sind Sie verpflichtet, die Eintragungen anpassen zu lassen. Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Das gilt auch für die erstmalige Ausstellung einer Lohnsteuerkarte. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identitätsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie seine Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Für melderechtliche Änderungen wie z. B. - Heirat - Geburt eines Kindes - Kirchenein- oder Kirchenaustritt ist weiterhin die Stadtverwaltung Lichtenau, Fachbereich 4 -Bürgerbüro-, Lange Straße 39, 33165 Lichtenau, Tel. 05295/89-50, zuständig. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Finanzamt Paderborn, Bahnhofstraße 28 – 30, 33102 Paderborn, Telefon: 0 52 51 – 100-0, oder schauen Sie im Internet unter genannten Link (s. Bereich Downloads/Links).

Adresse

Anschrift

Bürgerbüro
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

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Hinweise

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Online Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Lichtenau www.lichtenau.de möglich.

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich