Ab dem 1. Mai 2010 gibt es das sogenannte erweiterte Führungszeugnis.
Dabei handelt es sich um ein Zeugnis, das vom Bundeszentralregister über Personen ausgestellt wird, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Ein erweitertes Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in Lichtenau gemeldet ist. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Sie können ein Führungszeugnis persönlich, schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) oder durch Dritte (Verwandte oder Bekannte) im Bürgerbüro der Stadt Lichtenau beantragen.
Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
- schriftlicher formloser Antrag bei Beantragung durch Dritte
Bei schriftlicher Antragsstellung:
- formloser Antrag
- Zahlungsnachweis (siehe unter der Rubrik "Zahlungsart")
Außerdem benötigen Sie bei persönlicher und schriftlicher Beantragung eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in dieser bestätigt, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit benötigen.
Die Gebühren betragen 13,00 EUR.
Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung
Wegen Mittellosigkeit für Empfänger von
- Arbeitslosengeld II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Schüler-BAföG,
- BAföG für Studierende,
- Berufsausbildungsbeihilfe.
Wegen besonderen Verwendungszwecks, z.B. ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung (AWO, Caritas, DLRG, Freiwillige Feuerwehr, DRK etc.),
Keine Gebührenbefreiung bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung!
(Nachweis durch Bescheid; die Entscheidung trifft das Bundesamt für Justiz in Bonn)
Die Zahlung kann erfolgen:
- in bar oder per Kartenzahlung (bei persönlicher Vorsprache
bzw. Antragstellung durch Dritte),
- per Verrechnungsscheck oder
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Lichtenau:
Sparkasse Paderborn-Detmold, IBAN: DE27 4765 0130 0052 0002 88, BIC: WELADE3LXXX,
Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold, IBAN: DE49 4726 0121 0460 0038 00, BIC: DGPBDE3MXXX
Bitte geben Sie bei Überweisungen die Nr. 9995001 als Verwendungszweck an und fügen Sie die Durchschrift oder eine Kopie des Überweisungsauftrags als Zahlungsnachweis dem Antrag bei.
Es gibt zwei Arten von erweiterten Führungszeugnissen:
- Belegart NE = für private Zwecke
(Dies wird in der Regel von Arbeitgebern, Vereinen und Institutionen verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers, Vereins oder der Institution ist erforderlich.)
- Belegart OE = zur Vorlage bei einer Behörde
(Dies wird von Behörden verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinigung der Behörde ist erforderlich.)
Bei der Belegart OE sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
1 - 2 Wochen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Anja Benstein | 05295 89- 50 | |
Frau Elisabeth Drabe | 05295 89-50 | |
Frau Silke Siepmann | 05295 89-50 |