Tritt ein Sterbefall in Lichtenau einschließlich der Ortsteile ein, so ist dieser spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag im Fachbereich 4 -Bürgerbüro- Lichtenau anzuzeigen. Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunden werden ausgestellt.
Ist der Sterbefall in einer Einrichtung eingetreten, benötigt man von der Einrichtung die Sterbefallanzeige sowie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil: grüner Umschlag; vertraulicher Teil: roter Umschlag).
Ist der Sterbefall zuhause eingetreten benötigt man auf alle Fälle die Todesbescheinigung. Die Person, die zum Standesamt kommt, um den Sterbefall anzuzeigen muss sich auch durch Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen können.
Welche weiteren Unterlagen außerdem zum Standesamt mitgebracht werden müssen, richtet sich nach dem Familienstand des Verstorbenen.
- Familienstand: ledig
War die Person nie verheiratet (ledig), benötigt man für die Beurkundung des Sterbefalles eine Geburtsurkunde.
- Familienstand: verheiratet
War der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, so ist eine Eheurkunde bzw. eine Familienbuchabschrift vorzulegen. Die Familienbuchabschrift ist maßgeblich wenn die Eheschließung nach dem 01.01.1958 in Deutschland stattgefunden hat, oder ggf. auf Antrag ein Familienbuch (bei Eheschließung im Ausland) angelegt wurde.
- Familienstand: verwitwet
Wenn die Person verwitwet war ist eine Eheurkunde und die Sterbeurkunde vom Ehepartner vorzulegen oder auch eine Eheurkunde mit dem Vermerk über den Tod des Ehepartners bzw. entsprechend eine Familienbuchabschrift, in der der Tod des Ehepartners eingetragen ist.
- Familienstand: geschieden
Bei Geschiedenen wird die Eheurkunde mit dem Vermerk über die Scheidung benötigt; sollte der Vermerk in der Eheurkunde nicht eingetragen sein, das rechtskräftige Scheidungsurteil mit der Eheurkunde. Falls die Ehe nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde, kann auch eine Familienbuchabschrift mit dem Vermerk über die Scheidung vorgelegt werden.
In Fällen, die über diese Auflistung hinausgehen (insb. bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden), wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.
Neben den Urkunden über den Familienstand muss bei jedem Sterbefall ein Nachweis des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person vorgelegt werden, z. B. durch den Personalausweis oder eine Meldebescheinigung.
Zusätzlich werden für die Beurkundung auch folgende Angaben über den Verstorbenen benötigt:
- Beruf,
- Religion,
- Anzahl der Kinder,
- Auskunftgeber.
Die erste Urkunde kostet 10,00 EUR, jede weitere 5,00 EUR.
Es gibt generell gebührenfreie Bescheinigungen für die Bestattung, Krankenkasse, Rente, ggf. Versorgungsamt, Sozialamt und Vermundschaftsgericht. Alle Urkunden, die darüber hinaus ausgestellt werden, sind gebührenpflichtig.
Sollte die Beurkundung wegen fehlender Unterlagen nicht sofort erfolgen können, wird - wenn die Bestattung in Lichtenau erfolgt - für die vorläufige Bescheinigung eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Kartenzahlung entrichtet werden.
Sollten Sie feststellen, dass Ihnen Unterlagen für die Sterbefallbeurkundung fehlen, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Anja Benstein | 05295 89- 50 | |
Frau Elisabeth Drabe | 05295 89-50 | |
Frau Silke Siepmann | 05295 89-50 |