1. Falls der Antrag persönlich gestellt wird, Personalausweis oder Reisepass.
2. Anträge können auch schriftlich gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Sie können Ihren schriftlichen Antrag nur postalisch an die Stadt Lichtenau -Fachbereich 4 -, 33165 Lichtenau oder per Fax an die Nr.: 05295/89-70 senden.
3. Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.
Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.
Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Fachbereich 4 -Bürgerbüro-beantragen. Nähere Informationen können Sie dem Produkt "Auskunft aus dem Gewerbezentralregister an private Personen" entnehmen (siehe unter der Rubrik "Überblick" bei den "Ähnlichen Dienstleistungen").
ca. 2 bis 4 Wochen