In Eilfällen ist ein "Expresspass" innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach Antragstellung lieferbar.
Diese Frist können wir allerdings nur einhalten, wenn der Antrag im Fachbereich 4 -Bürgerbüro-, Lange Straße 39, 33165 Lichtenau bis 11.30 Uhr gestellt wurde.
Wird ein Reisepass von einer Person unter 18 Jahren beantragt, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) bzw. ein Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten vorzulegen. Die Einverständniserklärung ist als Formular im Einwohneramt erhältlich.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe unter der Rubrik "Downloads/Links").
Für besonders Reiselustige
Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
- Ihr alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
a) Reisepass als Expresspass
91,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
69,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;
b) Reisepass mit 48 Seiten als Expresspass
113,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
91,50 EUR für Personen unter 24 Jahren
Die Gebühren sind jeweils bei Antragsstellung zu zahlen.
Die Gebühren können in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Sie können auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Hierfür erteilen Sie bitte eine formlose Vollmacht oder verwenden Sie den entsprechenden Vordruck, den Sie im Bürgerbüro erhalten können.
Die Vertrauensperson muss sich im Bürgerbüro ausweisen können.
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Anja Benstein | 05295 89- 50 | |
Frau Elisabeth Drabe | 05295 89-50 | |
Frau Silke Siepmann | 05295 89-50 |