Der Fachbereich 4 -Bürgerbüro-, stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern des Standesamtes Lichtenau aus.
Neben den eigenen Personenstandsbüchern werden auch die Bücher der ehemals selbständigen Standesämter der Ortsteile Atteln, Dalheim-Blankenrode und Kleinenberg beim Standesamt Lichtenau geführt. Die Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamtes Etteln, jetzt Gemeinde Borchen und der ehemaligen Standesämter Haaren und Helmern, jetzt Stadt Bad Wünnenberg werden in Lichtenau weitergeführt.
Diese sind im Wesentlichen:
- Geburtsurkunde
- Internationale Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunde
- Internationale Sterbeurkunde
- Abschrift aus dem Sterberegister
- Auskunft aus einem Personenstandsregister (z. B. Geburtszeit)
Beantragung:
Sie können Urkunden persönlich, telefonisch, oder schriftlich beantragen.
Bei einer persönlichen Abholung im Standesamt bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit.
Falls Sie telefonisch eine Urkunde beantragen möchten, können Sie die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners unter der Rubrik "Kontakt" nachlesen.
Grund- bzw. Antragsvoraussetzungen:
- das beurkundete Ereignis muss in Lichtenau stattgefunden haben
- Urkunden/Auskünfte kann man nur für
a) sich selbst
b) den Ehegatten (= bereits verheiratet! Nicht für den/die Verlobte/n)
c) die Eltern
d) die Kinder erhalten
- Urkunden dürfen nur an berechtigte Personen verschickt werden, auch wenn sie von jemand anderem bestellt werden
- Behörden bekommen Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit
- andere Personen bekommen Urkunden/Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse in geeigneter Weise nachgewiesen wird
- Betreuer können Urkunden für die betreute Person nur unter Vorlage des Betreuerausweises bestellen, d. h. persönlich oder schriftlich bzw. per E-Mail (Betreuerausweis in Kopie bzw. eingescannt beifügen)