Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Urkunden 

Kurzbeschreibung

Keine Urkundenbestellungen durch das TSC!

Beschreibung

Der Fachbereich 4 -Bürgerbüro-, stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern des Standesamtes Lichtenau aus.

Neben den eigenen Personenstandsbüchern werden auch die Bücher der ehemals selbständigen Standesämter der Ortsteile Atteln, Dalheim-Blankenrode und Kleinenberg beim Standesamt Lichtenau geführt. Die Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamtes Etteln, jetzt Gemeinde Borchen und der ehemaligen Standesämter Haaren und Helmern, jetzt Stadt Bad Wünnenberg werden in Lichtenau weitergeführt.



Diese sind im Wesentlichen:
- Geburtsurkunde
- Internationale Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunde
- Internationale Sterbeurkunde
- Abschrift aus dem Sterberegister
- Auskunft aus einem Personenstandsregister (z. B. Geburtszeit)

Beantragung:
Sie können Urkunden persönlich, telefonisch, oder schriftlich beantragen. 

Bei einer persönlichen Abholung im Standesamt bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit. 

Falls Sie telefonisch eine Urkunde beantragen möchten, können Sie die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners unter der Rubrik "Kontakt" nachlesen. 

Grund- bzw. Antragsvoraussetzungen:
- das beurkundete Ereignis muss in Lichtenau stattgefunden haben
- Urkunden/Auskünfte kann man nur für
  a) sich selbst
  b) den Ehegatten (= bereits verheiratet! Nicht für den/die Verlobte/n)
  c) die Eltern
  d) die Kinder erhalten
- Urkunden dürfen nur an berechtigte Personen verschickt werden, auch wenn sie von jemand anderem bestellt werden
- Behörden bekommen Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit
andere Personen bekommen Urkunden/Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse in geeigneter Weise nachgewiesen wird
- Betreuer können Urkunden für die betreute Person nur unter Vorlage des Betreuerausweises bestellen, d. h. persönlich oder schriftlich bzw. per E-Mail (Betreuerausweis in Kopie bzw. eingescannt beifügen)

Adresse

Anschrift

Bürgerbüro
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

Kartenansicht

Hinweise

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Online Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Lichtenau www.lichtenau.de möglich.

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich