Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Ehefähigkeitszeugnis 

Beschreibung

Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf es dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die sog. Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner beim Standesamt notwendig.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt i. d. R. die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim zuständigen Standesamt des Heiratslandes erkundigen.

Neben deutschen Staatsangehörigen können auch Personen, die dem deutschen Personenstandsrecht unterliegen (heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose) ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis erhalten.

Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.

Das Ehefähigkeitszeugnis muss bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk einer oder beide Verlobten ihren Wohnsitz haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Besteht kein inländischer Wohnsitz, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes zuständig.

Adresse

Anschrift

Bürgerbüro
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

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Hinweise

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Online Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Lichtenau www.lichtenau.de möglich.

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich