Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Ehefähigkeitszeugnis 

Unterlagen

Da die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wie auch die Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim zuständigen Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.

Bei Eheschließungen, bei denen ein Ehepartner ausländischer Staatsangehöriger ist, empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen.

Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in Ablichtung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass in dem Ehefähigkeitszeugnis beide Verlobten, also auch der ggf. im Ausland lebende Verlobte, einzutragen sind. Daher sind auch von dem im Ausland lebenden Verlobten u. a. Personenstandsurkunden und Familienstandsbescheinigungen vorzulegen.

Gebühren

- Ehefähigkeitszeugnis bei zwei deutschen Verlobten  40,00 EUR
- Ehefähigkeitszeugnis mit einem ausländischen Verlobten  66,00 EUR

Zahlungsart

Die Gebühr kann in bar oder per EC-Kartenzahlung entrichtet werden.

Bearbeitungszeit

Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner im Bürgerbüro.