70 % bis 80 % aller in Lichtenau verlegten Kanäle liegen nicht im städtischen Straßenraum, sondern befinden sich auf privaten Grundstücken. Das Gesamtsystem der Abwasserbeseitigung kann nur funktionieren, wenn private und öffentliche Kanalisationsanlagen im Einklang stehen.
Bei der Stadtwerke GmbH, die sich als Dienstleister für die Lichtenauer Bürger versteht, wird die Beratung in Abwasserangelegenheiten groß geschrieben.
Grundlage für die Planung von Grundstücksentwässerungsanlagen ist das Kanalkataster. Die Stadtwerke GmbH informiert über Anschlussmöglichkeiten an die städtische Kanalisation und berät die Bürger und Architekten in allen Fragen der Grundstücksentwässerung.
Indirekteinleiterüberwachung
Nach der Abwassersatzung der Stadt Lichtenau dürfen nur solche Abwässer in die Kanalisation eingeleitet werden, die weder das Rohrmaterial der Kanäle schädigen noch den Reinigungsprozess der Kläranlagen stören.
Alle Industrie- und Gewerbebetriebe, bei denen solche Stoffe auftreten können, werden von Mitarbeitern der Stadtwerke GmbH überwacht. Regelmäßig werden die Betriebstagebücher der Abwasservorbehandlungsanlagen eingesehen und Proben der Abwässer entnommen, die im Labor auf ihre Inhaltsstoffe untersucht werden.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Herr Markus Meschede | 05295 997688-14 | |
Herr Georg Wigge | 05295 997688-12 |