Kurzbeschreibung
Schiedsamt
Die Aufgaben des Schiedsamtes stehen unter dem Motto „Schlichten statt Richten“. So sollen die Gerichte durch außergerichtliche Streitschlichtung entlastet und für die Parteien Kosten gespart werden.
Für bestimmte Angelegenheiten muss einem Gerichtsverfahren zunächst zwingend ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch beim Schiedsamt vorausgehen.
Sachlich zuständig sind die Schiedspersonen in folgenden Streitfällen:
• Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, deren Wert 600 Euro nicht übersteigt
• Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts
• Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden
• Strafrechtliche Vergehen nach § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung wie Beleidigung, Bedrohung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, Haus-friedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses
Weitere Information können Sie unter www.bds-nrw.com und www.streitschlichtung.nrw.de erhalten.
Zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bereich Ihre Gegenpartei wohnt. Das Gebiet der Stadt Lichtenau ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt.
Bezirk I (Asseln, Ebbinghausen, Grundsteinheim, Hakenberg, Herbram, Herbram-Wald, Holtheim, Iggenhausen und Kleinenberg)
Schiedsfrau: Marlis Jakobi, Hauptstraße 12, 33165 Lichtenau, Tel.: 0170-3136071
Bezirk II (Atteln, Blankenrode, Dalheim, Henglarn, Husen und Lichtenau)
Schiedsmann: Anton Renneke, Am Lindenberg 3, 33165 Lichtenau, Tel.: 0151-10776435
Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.
Adresse
Anschrift
Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!