Kurzbeschreibung
Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz wird durch die Stadtverwaltung Lichtenau der Lebensunterhalt von bedürftigen Asylbewerbern sichergestellt. Weiterhin werden entsprechende Unterkünfte für diesen Personenkreis bereitgestellt. Die Aufnahme erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz durch Zuweisung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landesstelle Unna-Massen für Asylbewerber, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge in NRW.
Privatpersonen, Einrichtungen und Vereine, die sich für Flüchtlinge engagieren wollen, können die Mitarbeiter im Fachbereich 4 gerne kontaktieren.
Beachten Sie bitte, dass Flüchtlinge und Asylsuchende überwiegend in Unterkünften untergebracht sind, die mit dem notwendigen Mobiliar ausgestattet sind. Möbelspenden können daher für den genannten Personenkreis nur sehr bedingt verwendet werden. Weiterhin kann in den Unterkünften auch aus Brandschutzgründen kein zusätzliches Mobiliar gestellt werden.
Die Caritas hat eine Übersicht mit Kleiderkammern, Möbellagern und Lebensmitteltafeln erstellt.
Kleiderkammer sind in Atteln und Herbram eingerichtet. Ansprechparterninnen sind für Atteln Frau Uphoff Tel. 0163-3419691 und für Herbram Frau Petra Schwenkner, Tel. 8123.
Adresse
Anschrift
Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!