Beschreibung
Wie nahezu alle Städte- und Gemeinden in NRW erhebt auch die Energiestadt Lichtenau eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die gehaltenen Hunde vom Halter auch angemeldet werden.
Die jährliche Hundesteuer in Lichtenau beträgt derzeit:
für 1 Hund 72,00 €
für 2 Hunde 96,00 € je Hund
für 3 oder mehr Hunde 120,00 € je Hund
für 1 gefährlichen Hund nach § 3 Landeshundegesetz NRW 660,00 €
bei 2 oder mehr gefährlichen Hunden nach § 3 LHG NRW 984,00 € je Hund
Adresse
Anschrift
Lange Straße 55
33165
Lichtenau
Postanschrift
Stadtverwaltung
33165
Lichtenau
Hinweise
ehemalige Genossenschaft
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!