Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Ehrungen (Alters- und Ehejubiläen) 

Rechtsgrundlagen

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Lichtenau als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlung kann durch Ausüben eines Widerspruchsrechts die Weitergabe bzw. Übermittlung von Daten verhindert werden: Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk Sie könne der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 2 BGM widersprechen. Abgabe von Erklärungen Erklärungen zum Widerspruch könne Sie gegenüber dem Bürgerbüro der Stadt Lichtenau, Lange Straße 39, 33165 Lichtenau, abgeben. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf.