Kurzbeschreibung
Vereinbarung über die vorzeitige Zahlung des Erschließungsbeitrags. Bei der Entwicklung von Neubaugebieten ist eine zügige Bebauung und Erschließung der Grundstücke interessant. Die dafür zu zahlenden Beiträge auf der Grundlage des Baugesetzbuchs können einmalig und endgültig von den Grundstückseigentümern abgelöst werden.
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Adresse
Anschrift
Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!