Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Flächennutzungsplan 

Hinweise

Ein Flächennutzungsplan muss immer eine Begründung beinhalten, in der die Gründe für die gewählten Darstellungen dargelegt sind. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirks- oder Landesverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Bebauungsplan kein Gewerbegebiet auf einer Fläche festsetzen darf, für die der Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Nutzung vorsieht.