Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Wildschaden 

Kurzbeschreibung

Mit dem Begriff "Wildschaden" wird der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.
Eine Übersicht über die Jagdbezirke mit den dazugehörigen Jagdpächtern im Bereich der Stadt Lichtenau hält der Kreis Paderborn als untere Jagdbehörde vor.

Beschreibung

Wenn zwischen dem Geschädigten und dem Jagdpächter im Einzelfall keine Einigung über die Höhe des jeweiligen Wildschadens erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit der Einschaltung des Fachbereichs 4, welcher dann eine Klärung herbeiführt.

Kontaktdaten

Internet  Untere Jagdbehörde Kreis Paderborn

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

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Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich