Kurzbeschreibung
Mit dem Begriff "Wildschaden" wird der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.
Eine Übersicht über die Jagdbezirke mit den dazugehörigen Jagdpächtern im Bereich der Stadt Lichtenau hält der Kreis Paderborn als untere Jagdbehörde vor.
Beschreibung
Wenn zwischen dem Geschädigten und dem Jagdpächter im Einzelfall keine Einigung über die Höhe des jeweiligen Wildschadens erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit der Einschaltung des Fachbereichs 4, welcher dann eine Klärung herbeiführt.
Adresse
Anschrift
Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich