Kurzbeschreibung
Die angezeigten Informationen gehören nicht zum Dienstleistungsangebot der Energiestadt Lichtenau.
Grundstücksgrenzen werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen.
Bei geplanten Bauvorhaben, wenn eine grenznahe Mauer oder Zaun errichtet werden soll oder bei Unstimmigkeiten über den Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen (Grenzstreitigkeiten) sind z.B. Grenzvermessungen zu empfehlen. Hier können mit Hilfe des Katasternachweises die Grundstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen werden.
Auskünfte zu Grundstücksgrenzen erteilt das Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung des Kreises Paderborn (siehe unter der Rubrik "Downloads/Links")
Adresse
Anschrift
Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!