Im Fachbereich 4 erhalten alle Ratsuchenden Auskunft und Beratung auf sämtlichen Gebieten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Außerdem werden dort auch Anträge auf folgende Rentenarten aufgenommen:
- Verschiedene Arten der Altersrente vom 60. Lebensjahr bis 65. Lebensjahr
- Hinterbliebenenrente:
Witwen- und Witwerrente, Halbwaisenrente, Vollwaisenrente
- Erziehungsrente (wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist)
- Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung
- Antrag auf Anerkennung von Zeiten nach dem Fremdrentenrecht
- Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten
- Antrag auf Kontenklärung für Zeiten in der Rentenversicherung
- Antrag auf Anerkennung von Anrechnungszeiten (Schule, Krankheit)
- Antrag für den Versorgungsausgleich bei Scheidung
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Marina Kalbhen | 05295 89-16 | |
Herr Friedhelm Weber | 05295 89-12 |