Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Baurechtvorschriften 

Beschreibung

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht ist bundeseinheitlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den auf dieser Rechtsgrundlage erlassenen Verordnungen (u. a. Baunutzungsverordnung und Planzeichenverordnung) geregelt. Es beantwortet im wesentlichen die Frage, ob ein Grundstück bebaubar ist und welche Art und welches Maß der baulichen Nutzung auf dem Grundstück zulässig sind.

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist in der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit ihren Sonderbauverordnungen (Garagen- und Stellplatzverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Beherbergungsstättenverordnung) und in sogenannte Technischen Baubestimmungen (durch öffentliche Bekanntmachung eingeführte Normen) geregelt.

Es beschäftigt sich im wesentlichen mit der Frage, wie ein Bauvorhaben im Detail ausgeführt werden muss. So enthält es insbesondere die Anforderungen an den Bau und seine einzelnen Teile, die vor allem aus Sicherheitsgründen (Brandschutz, Standsicherheit) eingehalten werden müssen.

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

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Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!