Die Bauregistratur verwaltet die Bauakten aller bestehender Gebäude im Stadtgebiet Lichtenau.
Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Anwesens erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt.