Die Löschungsbewilligung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt bei städtischen Wohnbaugrundstücken durch den Fachbereich 3.
Durch eine Rückauflassungsvormerkung wird die Einhaltung gewisser Pflichten des Käufers sichergestellt:
- Bebauung des Grundstücks innerhalb von 18 Monaten bzw. 3 Jahren nach Umschreibung im Grundbuch.
- Nach Bezugsfertigkeit darf das Grundstück 10 weitere Jahre nicht ohne die Zustimmung der Stadt Lichtrenau verkauft werden.