Beschreibung
Die Löschungsbewilligung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt bei städtischen Wohnbaugrundstücken durch den Fachbereich 3.
Durch eine Rückauflassungsvormerkung wird die Einhaltung gewisser Pflichten des Käufers sichergestellt:
- Bebauung des Grundstücks innerhalb von 18 Monaten bzw. 3 Jahren nach Umschreibung im Grundbuch.
- Nach Bezugsfertigkeit darf das Grundstück 10 weitere Jahre nicht ohne die Zustimmung der Stadt Lichtrenau verkauft werden.
Adresse
Anschrift
Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!