Beschreibung
                  
                  
Die Löschungsbewilligung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt bei städtischen Wohnbaugrundstücken durch den Fachbereich 3.
Durch eine Rückauflassungsvormerkung wird die Einhaltung gewisser Pflichten des Käufers sichergestellt:
- Bebauung des Grundstücks innerhalb von 18 Monaten bzw. 3 Jahren nach Umschreibung im Grundbuch.
- Nach Bezugsfertigkeit darf das Grundstück 10 weitere Jahre nicht ohne die Zustimmung der Stadt Lichtrenau verkauft werden.
                  
                 
    
    
    
    
     
     
     
      
      
        
        
                  
          
        
        
          Adresse
          
            
Anschrift
            Stadtverwaltung Lichtenau
            Lange Straße 39
            33165
            Lichtenau
            
          
          
    
          
         
        
          
          
            
            
            
            
              
            
            
          
                  
        
      
      
    
    
     
     
     
        
        
          
            
            
        
        
          Öffnungszeiten
          
          
            
          
            Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!