DieTeilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 8 Bauo NRW).
Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht. Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Antragseingang über die Erteilung der Genehmigung zu entscheiden. Eine Fristverlängerung um bis zu zwei Monate ist möglich.
Internet | Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung des Kreises Paderborn |
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