DieTeilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 8 Bauo NRW).
Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht. Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Antragseingang über die Erteilung der Genehmigung zu entscheiden. Eine Fristverlängerung um bis zu zwei Monate ist möglich.
Internet | Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung des Kreises Paderborn |
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Die Teilungsgenehmigung ist schriftlich unter Vorlage eines von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular zu verwenden.
50€ - 250€ (je gebildetes Grundstück)
Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand.
Gebührenbescheid
§ 8 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Maximal 4 Wochen.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Herr Franz-Josef Manegold | 05295 89-41 |