Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.
Die Stadt Lichtenau erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.
Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Fachbereichs 2.
Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer
Grundsteuer B Grundsteuer A
Hebesatz 463 v.H. 320 v.H.
Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit der Hebesatzsatzung bzw. § 5 der Haushaltssatzung erhoben!
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Katrin Richters | 05295 89-21 |