Die Gebührenberechnung für die Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide der Stadtwerke Lichtenau GmbH!
Die Festsetzung der Gebühren für die Ableitung von Schmutzwasser (einschließlich Vorausleistung) und Niederschlagswasser erfolgt aufgrund der Abwassergebührensatzung der Stadt Lichtenau.
Bei technischen Fragen zum Entwässerungssystem wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Lichtenau GmbH.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Herr Hermann Dickgreber | 05295 997688-11 | |
Herr Georg Wigge | 05295 997688-12 |