Die Hundesteueranmeldung und -abmeldung können Sie online (siehe unter der Rubrik "Downloads/Links"), persönlich, schriftlich oder per Fax vornehmen.
Anmeldung:
Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen an!
Die Anmeldung erfolgt dann zum 1. des Folgemonats.
Falls Sie aus einer anderen Stadt mit Ihrem Hund zugezogen sind, melden Sie bitte Ihren Hund in der vorherigen Stadt ab.
Wir benötigen für Ihre Anmeldung:
- Ihren Name und Adresse
- den Tag der Aufnahme oder Zuzugstag nach Lichtenau
- die Hunderasse (bei Mischlingen auch Kreuzungsart angeben)
- die Anzahl der Hunde
Wenn Ihr Hund größer als 40 cm (Widerristhöhe) oder schwerer als 20 kg ist, wenden Sie sich bitte zusätzlich an den Fachbereich 4 -Ordnung und Soziales-, da eine Haltungserlaubnis erforderlich ist, siehe unten unter der Rubrik "Ähnliche Dienstleistungen".
Abmeldung:
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, nachdem der Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt.
Wir benötigen für Ihre Abmeldung:
- Ihren Name und Adresse
- Ihr Kassenzeichen
- den Tag, seitdem Ihr Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt
- bei einer rückwirkenden Abmeldung, einen Nachweis vom Tierarzt, wann genau Ihr Hund eingeschläfert worden ist
Telefon | 05295 8919 |
---|