Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
1. Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Lichtenau
2. Wechsel oder Ausdehnung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
Telefon | 05295 8916 |
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Die Gewerbeummeldung kann
1. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises im Fachbereich 4 oder
2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeummeldeformulars vorgenommen werden. Das Formular können Sie nur postalisch an die Stadt Lichtenau, Fachbereich 4, 33165 Lichtenau oder per Fax an die Nr.: 05295/89-70 senden.
Das Formular kann unter der Rubrik "Downloads/Links" abgerufen werden und ist im Fachbereich 4 erhältlich.
Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.
- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)
Die Gebühr beträgt 20,00 EUR.