Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
Telefon | 05295 8916 |
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Die Gewerbeabmeldung kann
1. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder
2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeabmeldeformulars vorgenommen werden. Das Formular können Sie nur postalisch an die Stadt Lichtenau, -Fachbereich 4,- 33165 Lichtenau oder per Fax an die Nr.: 05295/89-70 senden.
Das Formular kann unter der Rubrik "Downloads/Links" abgerufen werden und ist bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes erhältlich.
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.