Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich
Unterlagen
Bei Privatpersonen ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, in dem das rechtliche Interesse (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) an der Auskunft aus dem Gewerbemelderegister dargelegt wird.
Sie können Ihren schriftlichen Antrag nur postalisch an die Stadt Lichtenau, Fachbereich 4, 33165 Lichtenau oder per Fax an die Nr.: 05295/89-70 senden.
Gebühren
Die Gebühren betragen zwischen 5,00 EUR und 40,00 EUR. Für eine Standardauskunft wird eine Gebühr von 25,00 EUR erhoben.