Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Klasse 5 der Realschule wird von der Schule entgegen genommen.
| Telefon | 05295 528 |
|---|---|
| Raum | Sekretariat |
Zur Anmeldung für die Klasse 5:
- das Originalzeugnis der Grundschule mit Schulformempfehlung
- die Kopie des selben Zeugnisses mit Stempel der Grundschule (Die Kopie bekommt Ihr Kind zusammen mit dem Originalzeugnis von der Grundschule ausgehändigt und wird bei der Anmeldung von der weiterführenden Schule einbehalten.)
- das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes
Aufnahmeentscheidungen:
Die Aufnahme in eine städtische Schule ist nicht von der Reihenfolge der Anmeldungen innerhalb des oben genannten Anmeldezeitraums abhängig. Allerdings ist es möglich, dass sich an einzelnen Schulen mehr Schülerinnen und Schüler anmelden, als aufgenommen werden können. Verbindliche Aufnahmeentscheidungen können daher ggf. erst nach Beratung der Anmeldezahlen im Schulausschuss erfolgen. Die aufnehmende Schule wird Ihnen nach endgültigem Abschluss des Anmeldeverfahrens eine Bestätigung über die Aufnahme Ihres Kindes zusenden.
Die Anmeldungen sind an den folgenden städtischen Schulen möglich:
Realschulen:
Realschule Lichtenau, Zur Krulsmühle 4, 33165 Lichtenau
Informationen zur Schülerbeförderung
Schülerfahrkarten werden ausgestellt, wenn die Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung erfüllt werden.
Wer bekommt eine Schulwegkarte?
Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben Schüler/Schülerinnen, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km bzw. in der Sekundarstufe II mehr als 5,0 km beträgt.
Was ist der Schulweg?
Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers/der Schülerin und der nächstgelegenen Schule. Der Schulweg beginnt an der Haustür und endet am nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstücks.
Was ist die nächstgelegene Schule?
Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, der gewählten Schulart und des gewählten Schultyps, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. Schulen mit einem Angebot besonderer Unterrichtsveranstaltungen, Schulen mit oder ohne Koedukation, das unterschiedliche Angebot der ersten Fremdsprache sowie unterschiedliche Kursangebote in der gymnasialen Oberstufe begründen keinen eigenen Schultyp.
Die vom Schulträger ausgegebene Schülerfahrkarte berechtigt nur zur Fahrt zwischen der Wohnung und der Schule.