Kommen Hinterbliebene ihrer Bestattungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach oder lehnen diese ab, führt der Fachbereich 4 die Bestattung im Rahmen der Gefahrenabwehr und in kostengünstigster Weise durch.
Die bestattungspflichtigen Angehörigen werden später grundsätzlich zur Kostenerstattung herangezogen.