Beschreibung
Die Stadt Lichtenau unterhält zur vorübergehenden und nicht dauerhaften Unterbringung obachloser Personen eine Notunterkunft.
In allen Fällen können Sie sich an den Fachbereich 4 oder in Jugendamtsangelegenheiten an den Kreis Paderborn wenden.
Adresse
Anschrift
Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich