Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Obdachlosigkeit (Unterbringung) 

Beschreibung

Die Stadt Lichtenau unterhält zur vorübergehenden und nicht dauerhaften Unterbringung obachloser Personen eine Notunterkunft.
In allen Fällen können Sie sich an den Fachbereich 4 oder in Jugendamtsangelegenheiten an den Kreis Paderborn wenden.

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

Kartenansicht

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich