Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Ausnahmegenehmigung - Beschallung öffentlicher Flächen 

Kurzbeschreibung

z. B. Musikdarbietungen, Lautsprecheransagen, etc.

Beschreibung

Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.

Unter bestimmten Voraussetzungen können beim Fachbereich 4 Ausnahmen von dieser Regelung beantragt werden.

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

Kartenansicht

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich