Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" / Behindertenkoordinator
Die Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" berät alle behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen. Die Beratungen umfassen grundsätzlich alle Bereiche des täglichen Lebens. Ggf. kann an zuständige bzw. kompetente Stellen verwiesen werden.
Weiter erfolgt eine Beratung und Unterstützung in Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft.
Die Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" berät und unterstützt alle schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen, die im Erwerbsleben stehen, in den Fällen, in denen sich Probleme am Arbeitsplatz einstellen. Die Fachstelle berät und vermittelt bei Problemen am Arbeitsplatz im zwischenmenschlichen Bereich (behinderungsbedingte Einschränkungen oder Verhaltensauffälligkeiten). Sofern sich schwerwiegende Problemstellungen ergeben (psychische Erkrankungen, Blindheit, Taubheit oder hochgradige Sehschwäche), können Fachkräfte des Integrationsfachdienstes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe eingeschaltet werden.
Neben den beratenden Unterstützungen können bei behinderungsbedingtem Bedarf Arbeitsplatz gestaltende Maßnahmen erörtert und abgestimmt werden. Die behinderungsbedingten Mehrkosten des Arbeitgebers können durch Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden. Entsprechende Förderanträge und entscheidungsrelevante Unterlagen sind im Einzelfall mit der Fachstelle abzustimmen.
Der Behindertenkoordinator berät und unterstützt sowohl die betroffenen Schwerbehinderten als auch die Vereine, Gruppen und Verbände in ihren Bemühungen, die Belange der Behinderten möglichst zu beachten bzw. deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben durch Verbesserungen in allen Lebensbereichen zu erleichtern. Grundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz sowie die dazu ergangenen Verordnungen sowie geltende DIN-Vorschriften zum behinderungsbedingten Bau. Des Weiteren schaltet sich der Behindertenkoordinator bei größeren Maßnahmen auf eigene Initiative bzw. auch auf Anforderung in die planerischen Maßnahmen ein, damit den Erfordernissen hinsichtlich der Nutzbarkeit soweit als möglich Rechnung getragen wird. Dabei werden in die erforderlichen Beratungen und Abstimmungen in der Regel Vertreter besonders betroffener schwer behinderter Gruppen einbezogen (Sehschwache, Blinde, Schwerhörige bzw. Ertaubte oder in der Bewegungsfähigkeit wesentlich eingeschränkte Menschen).
Des weiteren kann auch beraten werden bei Fragen zu möglichen Ansprüchen aus dem Bereich der Sozialleistungen (z. B. Eingliederungshilfe, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz).
Bei bestehenden Förderungsansprüchen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe werden die nachzuweisenden Unterlagen im Einzelfall mit der Fachstelle abgestimmt.
Es entstehen weder Gebühren noch Kosten.
Bei nachgewiesenen Förderungsansprüchen durch betroffene Behinderte oder den Arbeitgeber erfolgt eine unverzügliche Entscheidung über den Förderungsantrag.