Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen 

Unterlagen

- „Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag" (wird von den jeweiligen Kindertageseinrichtungen ausgehändigt)
- Einkommensnachweise

Gebühren


Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr, welches am 01.08. eines Jahres beginnt und zum 31.07. endet.

Für ein Kind im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung sind keine Elternbeiträge mehr zu entrichten.
Diese Gesetzesänderung tritt nach Beschluss des Landtages NRW vom 22.07.2011 bereits am 01.08.2011 in Kraft. Weitere Informationen zur Elternbeitragsfreiheit finden Sie unter der Rubrik "Links / Downloads".

Zahlungsart

Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats fällig (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).