Ein Gestattungsvertrag ist notwendig, wenn dauerhaft in die öffentliche Verkehrsfläche eingegriffen wird (z.B. bei der Aufbringung eines Wärmedämmputzes).
Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich 4.
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!