Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung des Geh- und Radweges auf öffentlichen Verkehrsflächen bedarf einer Genehmigung und ist bei der Stadt Lichtenau zu beantragen.
Einen Antrag auf Bordsteinabsenkung stellt man
- um einen Bordstein inkl. der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen,
u. ä.) abzusenken oder
- um eine vorhandene Absenkung beseitigen zu können.
Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:250 benötigt, in dem alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung und über die Lage von eventuell zu versetzenden Straßenschildern und Beleuchtungsmasten enthalten sein müssen.
Ist die Bordsteinabsenkung für einen Neubau einer Garage oder eines Carports erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau zuerst durch das Bauordnungsamt des Kreises Paderborn genehmigt werden muss.
Für die Bauausführung der Bordsteinabsenkung sind nur Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerkskarte Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen.
Für eine Bordsteinabsenkung, ist i. d. R. eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Die entsprechenden Anträge zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung sind nach Genehmigung der Absenkung durch das Fachunternehmen beim Fachbereich 4 der Stadt Lichtenau zu beantragen.