Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Lärmstörungen 

Beschreibung

Durch § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG) wird generell die Nachtruhe, d. h. die Zeit von 22.00 Uhr - 6.00 Uhr geschützt. In diesem Zeitrahmen sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

§ 10 des LImschG regelt darüber hinaus die Benutzung von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten. Diese Geräte dürfen auch außerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden können.

Die Mittagsruhe ist nicht generell gesetzlich geschützt. Sie kann aber Bestandteil eines Mietvertrages oder einer Hausordnung sein. Hier sind Störungen jedoch mit dem Vermieter oder auf dem privatrechtlichen Weg zu klären.

Es werden mehrere Arten von Lärmstörungen unterschieden. Die wichtigesten sind:

Allgemeine Lärmstörungen
z. B. Tierlärm, Lärm durch zu laute Musikanlagen, Lärm in Parkanlagen, Nachbarschaftslärm, private Baustellen. Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner (siehe unter der Rubrik "Kontakt").

Lärm durch Maschinen
z. B. Rasenmäher
Die Benutzung von Rasenmähern ist nur werktags (Mo. - Sa.) von 7.00 Uhr - 20.00 Uhr erlaubt. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner (s. "Kontakt").

Bau- und Gewerbelärm
Bei Lärmstörungen durch Baustellen oder Gewerbebetriebe wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung - Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite des Kreises Paderborn nachlesen (siehe unter der Rubrik "Downloads/Links"). 

Gaststättenlärm
Bei Gaststättenlärm wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner (s. "Kontakt").

Verkehrslärm
Bei Straßenverkehrslärm wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung - Straßenverkehrsamt. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite des Kreises Paderborn nachlesen (s. "Downloads/Links").


Außerhalb der normalen Arbeitszeit haben Sie die Möglichkeit sich an die Polizei zu wenden.

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

Kartenansicht

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich