Die Grabpflege ist in der Friedhofssatzung geregelt. Hierbei gilt es, besondere Gestaltungsrichtlinien für Grabstätten in Sonderfeldern zu beachten, wobei der Fachbereich 3 Auskunft geben und Sie auf Anfrage dazu beraten.
Das Aufstellen von Grabmalen muss im Fachbereich 3 beantragt werden.
Hierfür fallen entsprechende Gebühren an.
Einmal jährlich werden sämtliche Grabmale auf Standsicherheit überprüft.
Bei losen Grabmalen werden die Angehörigen informiert, dass sie in einer bestimmten Frist die Grabmale fachmännisch wieder befestigen lassen müssen.