Im Bestattungsfall muss
- eine Sterbeurkunde,
- eine Anmeldung zur Bestattung mit Unterschrift des Kostenträgers und ggf.
- eine Erklärung zur Übernahme des Nutzungsrechts für die Grabstätte von den Angehörigen bzw. des Bestatters eingereicht werden.
Durch einen Gebührenbescheid werden die Leistungen der Friedhofsverwaltung abgerechnet.
Über die Gebühren informiert Sie gerne der Fachbereich 3.
(Grundlage: Gebührenordnung)