Kurzbeschreibung
Nach der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Paderborn die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts nach dem Sozialgesetzbuch IX übernommen.
Beschreibung
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können damit ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Paderborn stellen.
In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Busse und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).
Weitere Informationen sowie die Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Paderborn (siehe unter der Rubrik "Downloads / Links").
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Schwerbehindertenausweises kann unter bestimmten Voraussetzungen im Bürgerbüro Lichtenau vorgenommen werden.
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