Der Sozialhilfeantrag ist an den Fachbereich 4 der Stadt Lichtenau zu richten.
Die Antragsformulare finden Sie unter der Rubrik "Downloads / Links".
Die gewährten Hilfen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann aber auch eine Hilfegewährung in Form eines Darlehens in Frage kommen.