Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Bauantrag 

Kurzbeschreibung

Im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist für die Errichtung von Bauvorhaben keine Genehmigung mehr erforderlich. Für diese Bauvorhaben reicht die Vorlage eines Antrages mit Anlagen bei der Stadt Lichtenau aus.



Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich. Die zuständige Baubehörde für das Gebiet der Stadt Lichtenau ist das Kreisbauamt Paderborn, Riemekestraße 55, 33102 Paderborn (Telefon 05251/308-349).

Beschreibung

Für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Bauanträge werden von der Gemeinde Lichtenau an das Kreisbauamt zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.

Kontaktdaten

Internet  Kreisbauamt Paderborn

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

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Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!