Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Namensänderung - behördlich 

Unterlagen

- Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis)
- Geburtseintrag (beim Standesamt des Geburtsortes zu beantragen)
- Einkommensnachweise
- ggf. Familienbuch (falls verheiratet)
- ggf. Scheidungsurteil (falls geschieden)
- ggf. Sorgerechtsnachweis
- Führungszeugnis (persönlich im Einwohneramt zu beantragen)
- vormundschaftsgerichtliche Anhörung (soweit sich die Namensänderung auf eine Person zwischen dem 16. - 18. Lebensjahr bezieht)
- Gebührenbelehrung

Der Antrag muss unter Vorlage der Originalpapiere im Einwohneramt
p e r s ö n l i c h abgegeben werden.

Gebühren

Der gesetzliche Gebührenrahmen beträgt für
Familiennamensänderung 2,50 EUR - 1.022,00 EUR
Vornamensänderung 2,50 EUR - 255,00 EUR,
je nach Verwaltungsaufwand und Höhe des Einkommens. Die Gebühr wird durch den Kreis Paderborn als Entscheidungsbehörde festgesetzt.

Hinweise

Bei Namesänderungen im Zusammenhang mit Eheschließungen, Ehescheidungen oder Namenserteilungen für Kinder wenden Sie sich bitte an das Standesamt Paderborn.